Arbeitsrecht
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Handelsrecht
Miet- und Wohnungs-
eigentumsrecht
Schadensersatz
Strafrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
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Kompetenzfelder / Rechtsgebiete
Unsere Anwälte vertreten unterschiedlichste
Tätigkeits- und Interessengebiete. Durch ständige
Fortbildungen sind wir immer auf dem neuesten Stand und können
Sie dadurch fundiert beraten und optimal vertreten.
Was ist der Unterschied zwischen Tätigkeits-
und Interessenschwerpunkten?
Tätigkeitsschwerpunkte sind solche Fachgebiete, auf denen
der Rechtsanwalt seit mindestens zwei Jahren nachhaltig tätig
gewesen ist.
Interessenschwerpunkte sind solche Rechtsgebiete, auf denen
der Rechtsanwalt bereits tätig ist und in seinem besonderen
Interessenbereich liegen.
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