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Vertragsrecht
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Familienrecht
Die Gesetze des Familienrechts regeln
die rechtlichen Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander.
Familienrecht ist Privatrecht, die zugrunde liegenden Normen
stammen aus dem BGB.
Das Familienrecht beinhaltet z.B.: Ehe, Vormundschaft, Unterhalt,
Kindergeld, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Elternunterhalt,
Scheidung, Vaterschaftstest, Sorgerecht, Eheaufhebung, Ehevertrag,
Gütertrennung, Zugewinn, Trennungszeit . . .
Es ist wichtig im Bereich der Partnerschaft, Familie und Ehe
gute und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte vertragliche
Regelungen zu treffen, da nur so eine Absicherung in Fragen
zu Vermögen, Eigentum und Verantwortlichkeiten erreicht
werden kann.
Wenn man sich zu einer Eheschließung mit Ehevertrag
entschließt, wird der Anwalt beratend tätig in
der Erarbeitung eines Ehevertrages. Zusammen mit den Mandanten
wird der Ehevertrag ausgearbeitet. Darüber hinaus können
allgemeine Ehewirkungen (Ehename, Familienunterhalt und Aufgabenverteilung
in der Ehe), die Vermögensauseinandersetzung bei Änderung
des Güterstandes und Scheidungsfolgen (Sorgerecht für
gemeinschaftliche Kinder, Umgangsrecht, Verteilung des Hausrates,
Regelung betreffend die Ehewohnung) Gegenstand eines Ehevertrages
sein. Der Ehevertrag kann vor und nach der Eheschließung
abgeschlossen werden.
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