Arbeitsrecht
Bau- und Architektenrecht
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Vertragsrecht
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Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst das Rentenversicherungsrecht,
das Schwerbehindertenrecht, das Arbeitsförderungsrecht,
das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung, das Recht
der Gesetzlichen Unfallversicherung, das Recht der Sozialen
Pflegeversicherung sowie das Kinder- und Jugendhilferecht.
Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der gesetzlichen
Regelungen sieht sich der Laie oft erheblichen rechtlichen
Problemen gegenüber, zu deren Lösung es anwaltlicher
Hilfe bedarf.
Ein Beispiel: Einem Antrag auf Gewährung einer Rente
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nicht entsprochen.
In diesem Fall muss fristgemäß Widerspruch gegen
den ablehnenden Bescheid eingelegt werden. Der Anwalt prüft
zunächst die Erfolgsaussicht des Widerspruchs, legt ihn
ein und begründet ihn. Wird auch im Widerspruchsbescheid
dem Antrag nicht entsprochen, so muss Klage beim Sozialgericht
erhoben werden. Kommt eine Beilegung des Rechtsstreits durch
einen Vergleich mit der Behörde oder dem Versicherungsträger
in Betracht, so wird geprüft ob der Abschluss eines Vergleichs
für den Kläger günstig ist. Muss der Kläger
gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen oder legt die beklagte
Partei ein Rechtsmittel ein, so führt der Anwalt den
Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht oder dem Bundessozialgericht
weiter.
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