Arbeitsrecht
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Erbrecht
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Strafrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
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Arbeitsrecht
Einer der Schwerpunkte der Kanzlei ist
die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich
des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts. Besonders im Arbeitsrecht
ist eine Beratung vor der Führung von Auseinandersetzungen
dringend anzuraten. Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld
von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im
Nachhinein kaum noch zu beheben sind.
Die Kanzlei vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen
arbeitsgerichtlichen Verfahren zielstrebig und konsequent.
Gerade in Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblichen
Umstrukturierungen sowie beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen
ist die frühzeitige Konsultation eines im Arbeitsrecht
erfahrenen Anwaltes dringend anzuraten.
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