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Schadensersatz
Wir beraten Sie zu allen Fragen des Produkthaftungsrechts,
beginnend bei der Erstellung von Bedienungsanleitungen über
die schadensvermeidende Betriebsorganisation, bis hin zur
Abwehr oder Duchsetzung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
oder dem Deliktsrecht wegen fehlerhafter Produkte.
Nicht nur Industrie- und Handelsunternehmen sondern auch deren
Versicherer sind bei uns bestens Beraten.
Dies beginnt schon bei der Produktentwicklung. Wir helfen,
die Erfordernisse der Produkthaftung – beispielsweise
im Hinblick auf Instruktions- und Warnpflichten – zu
erkennen und Risiken zu verringern.
Dies beinhaltet Entwicklungsverträge, Zulieferverträge
und auch den späteren Vertrieb selbst.
Und sollte gleichwohl etwas passieren, sind wir erfahrene
Berater bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen
Abwehr von Ansprüchen oder der Durchsetzung von Regressforderungen
gegenüber Zulieferern.
Unsere Rechtsanwaltsbüro agiert nicht nur national sondern
auch international.
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